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Sie überlegen, Ihre Immobilie zu verkaufen?

Für ein Erstgespräch mit Ihnen nehmen wir uns Zeit. Kommen Sie gerne zu uns ins Büro oder wir besuchen Sie unter Einhaltung der Abstands- und Hygiene-Regeln. Gerne beraten wir Sie kostenlos in Bezug auf Ihren geplanten Hausverkauf.

Sie haben Fragen zum Ablauf und zu unserer Arbeitsweise? Als regional tätiger Immobilienmakler kennen wir den Markt im Rhein-Sieg-Kreis, Oberbergischen Kreis sowie im Raum Köln / Bonn besonders gut. Zuverlässig ermitteln wir für Sie den erzielbaren Kaufpreis. Die für den Verkauf notwendigen Daten und Unterlagen tragen wir für Sie zusammen und bereiten den Vermarktungsvorgang sorgfältig vor. Wir erstellen ein aussagefähiges und rechtssicheres Exposé. Auch den in der Regel notwendigen Energieausweis können Sie über uns beziehen.

Viele zeitaufwändige Vorgänge, wie Besichtigungen, Telefonate, persönliche Gespräche, Verhandlungen, Besorgung von Unterlagen, Auszügen und Bescheinigungen übernehmen wir für Sie. Während der gesamten Verkaufsphase stehen wir jederzeit für Sie zur Verfügung, so dass die größtmögliche Transparenz gewährleistet ist.

Sehen Sie sich hier an, welche Immobilien wir in letzter Zeit vermittelt haben. Wir würden uns freuen, wenn wir auch für Sie tätig werden dürfen.

Sie möchten wissen, mit welchem Kaufpreis Sie beim Verkauf Ihres Wohnhauses oder Ihrer Eigentumswohnung rechnen können? Gerne erörtern wir dies in einem persönlichen Gespräch, in dem wir Ihnen einen gesicherten Wert nennen, für den Sie Ihre Immobilie veräußern können. Sofern Ihnen zunächst eine ungefähre Größenordnung ausreicht, bieten wir Ihnen den Service, dies über ein automatisiertes Verfahren kostenlos vornehmen zu können. Hierbei sind einige Grunddaten Ihrer Immobilie einzugeben. Weitere Infos erhalten Sie hier.

Sie erreichen uns 

  • telefonisch unter 0 22 95 / 90 19 00
  • WhatsApp-Nachricht unter 02295 901900
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Welche Unterlagen benötige ich, um meine Immobilie zu verkaufen?

Der Käufer und die finanzierende Bank wollen aus nachvollziehbaren Gründen in die Lage versetzt werden, alle rechtlichen Rahmenbedingungen der zu erwerbenden Immobilie zu beurteilen. Die rechtlichen Einschränkungen, in der Regel in Abteilung II des Grundbuchs als Lasten und Beschränkungen eingetragen, können zu Wertbeeinflussungen führen. Daher wird bei jedem Verkauf ein aktueller Grundbuchauszug benötigt. Aus diesem sind auch die eingetragenen Grundschulden oder Hypotheken ersichtlich, deren Löschung im Zuge der Verkaufsabwicklung möglich sein muss.

Um nachvollziehen zu können, dass es sich tatsächlich um die angebotene Immobilie handelt, ist ein aktueller Auszug aus der Liegenschaftskarte bzw. Flurkarte erforderlich. Hier können ggf. auch nachbarrechtliche Besonderheiten ersichtlich werden, wie z.B. eine Grenzbebauung der Nachbarbebauung oder der eigenen Bebauung. Letztendlich ist mit Hilfe der Flurkarte auch der Grenzverlauf nachvollziehbar. In der Regel wird die Flurkarte im Maßstab 1:500 oder 1:1000 benötigt, bei größeren Liegenschaften auch im Maßstab 1:2500 oder 1:5000.

Weitere rechtliche Beschränkungen könnten als Baulast auf dem Grundstück lasten, die ebenfalls wertbeeinflussende Wirkungen haben können. Daher ist in der Regel auch ein Auszug aus dem Baulastenverzeichnis notwendig, auf dessen Vorlage viele Banken im Zuge der Beleihungswertermittlung bestehen.

Wichtig sind auch nachvollziehbare Berechnungen der Wohnfläche, des Bruttorauminhalts oder des umbauten Raumes und der Bruttogrundfläche. Mit Hilfe dieser Kennwerte wird eine individuelle Wertermittlung des Verkehrswertes und des Beleihungswertes möglich. In Verbindung mit den Bauplänen werden der Kaufinteressent und das Finanzierungsinstitut in die Lage versetzt, die Angaben insbesondere zur Wohnfläche auf Plausibilität zu prüfen. Zu den Bauplänen gehören Grundrisszeichnungen, Schnittzeichnungen und Gebäudeansichten.

Meistens ist auch die Vorlage der Baugenehmigung, etwaigen Nutzungsänderungen sowie der Schlussabnahmebescheinigung erforderlich.

Unerlässlich ist der Nachweis einer bestehenden Wohngebäudeversicherung. Hier reicht in der Regel die Vorlage des Versicherungsscheines oder der letzten Beitragsrechnung aus.

Nach den Bestimmungen des Gebäudeenergiegesetzt (GEG) muss beim Verkauf einer Immobilie auch ein gültiger Energieausweis vorliegen. Ausnahmen gibt es für Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen oder die nicht zum Dauerwohnen ausgelegt sind, wie z.B. bei Wochenendhäusern oder Ferienhäusern.

Die Einholung einer Erschließungskostenbescheinigung kann ebenfalls sinnvoll sein. Mit dieser Bescheinigung kann nachgewiesen werden, dass alle bestehenden Erschließungsanlagen abgerechnet sind und der Käufer hierfür keine Kosten befürchten muss. Manche Banken fordern diese Bescheinigung ebenfalls an.

Bei Verkauf von Wohnungseigentum sind weitere Unterlagen notwendig, hierzu zählen insbesondere die Teilungserklärung bzw. Teilungsurkunde nebst Gemeinschaftsordnung und Aufteilungsplan, Abschriften der Protokolle der Eigentümerversammlungen der letzten Jahre, der aktuelle Wirtschaftsplan, aktuelle Hausgeldabrechnungen sowie der Nachweis über die Höhe der angesparten Instandhaltungsrücklage.


Im Einzelfall sind weitergehende, vertiefende Unterlagen und Belege beizubringen, die wir im Rahmen eines Vermittlungsauftrags ebenfalls für Verkäufer und Käufer bei den zuständigen amtlichen Stellen einholen.

Sie haben weitere Fragen? Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine WhatsApp-Nachricht: 02295 901900

 

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Anonym  24-09-2023  


Unsere Erfahrung mit Herr Möller waren vom ersten Treffen bis zur erfolgreichen Vermietung unserer Wohnung sehr angenehm, alles verlief reibungslos. Er hat sich die Zeit genommen, um alle unsere Fragen zu beantworten und uns durch den gesamten Prozess zu führen. Wir können Herr Möller nur wärmstens empfehlen und werden ihn bei zukünftigen Immobilienangelegenheiten definitiv erneut in Anspruch nehmen.

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